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Hintergrund Gemäß Resolution 5/1 werden ‚die folgenden allgemeinen Kriterien bei der Benennung, Auswahl und Ernennung von Mandatsträgern von ausschlaggebender Bedeutung [sein]: a) Sachverstand, b) einschlägige Erfahrung auf dem Gebiet des Mandats, c) Unabhängigkeit, d) Unparteilichkeit, e) persönliche Integrität und f) Objektivität.‘ Der ausgewogenen Vertre- tung der Geschlechter sowie unterschiedlicher Rechtssysteme soll gebührend Rechnung ge- tragen werden. (...) Das Sekretariat kann unter Zugrundelegung der nachstehend festgelegten fachlichen und objektiven Anforderungen ein Standardformular bereitstellen, in dem die Kandidaten auf ihre Fachkenntnisse auf bestimmten Gebieten hinweisen können, um die Auswahl geeigneter Kandidaten aus der Liste zu erleichtern, sobald ein Mandat zu besetzen ist. 3. (...) ‚Eine noch einzusetzende Beratungsgruppe schlägt dem Präsidenten spätestens einen Monat vor Beginn der Tagung, auf der der Rat die Auswahl der Mandatsträger behandelt, ei- ne Liste der Kandidaten vor, die für die jeweiligen Mandate am besten qualifiziert sind und die allgemeinen Kriterien und praktischen Anforderungen erfüllen‘ (Resolution 5/1, Ziff. 47).
Language:English
Score: 1360264.7 - https://www.un.org/depts/germa...chenrechte/a-hrc-dec-6-102.pdf
Data Source: un
REVITALIZATION OF THE WORK OF THE GENERAL ASSEMBLY : RESOLUTION / ADOPTED BY THE GENERAL ASSEMBLY
September 2008, betonend, wie wichtig es ist, die Resolutionen über die Neubelebung ihrer Tätigkeit durchzuführen, unter Hinweis auf die Rolle der Generalversammlung bei der Behandlung von Fragen des Friedens und der Sicherheit im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen, in Anerkennung der Notwendigkeit, die Rolle, die Autorität, die Wirksamkeit und die Effizienz der Generalversammlung weiter zu stärken, unter Hinweis auf Ziffer 18 der Anlage zu ihrer Resolution 60/286 über die Auswahl des Generalsekretärs, in Anbetracht der Rolle des Büros des Präsidenten der Generalversammlung und der Wichtigkeit, angemessene Ressourcen für seine Sacharbeit bereitzustellen, sowie in Anbetracht des derzeit von der Generalversammlung befolgten Stimmabga- beverfahrens, 1. begrüßt den Bericht der Ad-hoc-Arbeitsgruppe für die Neubelebung der Gene- ralversammlung1, 2. beschließt, auf ihrer vierundsechzigsten Tagung eine allen Mitgliedstaaten of- fenstehende Ad-hoc-Arbeitsgruppe für die Neubelebung der Generalversammlung einzuset- zen, mit dem Auftrag, _______________ 1 A/63/959. A/RES/63/309 2 a) weitere Möglichkeiten für eine Stärkung der Rolle, der Autorität, der Wirksam- keit und der Effizienz der Versammlung aufzuzeigen, unter anderem auf der Grundlage der früheren Resolutionen; b) der Versammlung auf ihrer vierundsechzigsten Tagung einen diesbezüglichen Bericht vorzulegen; Auswahl des Generalsekretärs 3. bekräftigt ihre Entschlossenheit, in der Ad-hoc-Arbeitsgruppe auf der vierund- sechzigsten Tagung die Erörterung der Neubelebung der Rolle der Generalversammlung bei der Auswahl und Ernennung des Generalsekretärs im Einklang mit Artikel 97 der Charta fortzusetzen; Rolle und Autorität der Generalversammlung 4. begrüßt die Abhaltung interaktiver thematischer Aussprachen in der Generalver- sammlung über aktuelle Fragen von entscheidender Bedeutung für die internationale Ge- meinschaft und bittet den Präsidenten der Versammlung, diese Praxis im Benehmen mit den Mitgliedstaaten fortzuführen; 5. stellt fest, wie wichtig es ist, das institutionelle Gedächtnis im Büro des Präsi- denten der Generalversammlung zu stärken, und bittet den Präsidenten der vierundsechzig- sten Tagung, der Ad-hoc-Arbeitsgruppe auf der genannten Tagung seine Auffassungen zur Erörterung zu unterbreiten; Arbeitsmethoden 6. ersucht den Präsidenten der Generalversammlung auf ihrer vierundsechzigsten Tagung, im Benehmen mit den Mitgliedstaaten Vorschläge für die weitere Zuweisung zur zwei- oder dreijährlichen Behandlung, Bündelung und Streichung von Punkten auf der Ta- gesordnung der Versammlung zu unterbreiten, unter Berücksichtigung der entsprechenden Empfehlungen der Ad-hoc-Arbeitsgruppe, einschließlich der Einführung einer Verfallsklau- sel; 7. fordert die Mitgliedstaaten auf, die jährlich von der Abteilung Sitzungen und Veröffentlichungen der Hauptabteilung Generalversammlung und Konferenzmanagement durchgeführte Umfrage zur Verteilung gedruckter Dokumente an die Missionen unter Be- rücksichtigung der erzielbaren Kosteneinsparungen und verminderten Umweltauswirkungen zu beantworten, damit die Qualität und die Verteilung dieser Dokumente verbessert werden können; 8. bittet den Informationsausschuss, auf seiner zweiunddreißigsten Tagung die Ab- schnitte über Medien und Öffentlichkeitswirkung in dem Bericht der Ad-hoc-Arbeitsgruppe zu prüfen, insbesondere diejenigen, in denen eine Lockerung der Beschränkungen und ein besserer Zugang zu Menschen und Informationen gefordert werden, und ersucht den Infor- mationsausschuss, zu erwägen, in seinem Bericht an die Versammlung auf ihrer fünfund- sechzigsten Tagung über den Ausschuss für besondere politische Fragen und Entkoloniali- sierung (Vierter Ausschuss) Maßnahmen für die Operationalisierung und die Umsetzung von Aspekten aus diesen Abschnitten zu empfehlen; 9. beschließt, dass die Ad-hoc-Arbeitsgruppe während der vierundsechzigsten Ta- gung weiter Optionen für eine zeitsparendere, effizientere und sicherere Stimmabgabe prü- fen wird, unter erneutem Hinweis auf die Notwendigkeit, die Glaubhaftigkeit, Verlässlich- keit und Vertraulichkeit des Stimmabgabeverfahrens sicherzustellen. 105.
Language:Other
Score: 1342491 - daccess-ods.un.org/acce...et?open&DS=A/RES/63/309&Lang=O
Data Source: ods
Die neu gewählten Mitglieder werden nicht zur Teilnahme an den Sitzungen oder informellen Plenarkonsultationen des Sicherheitsrats eingeladen, die mit der Auswahl und der Ernennung des Generalsekretärs im Zusammen- hang stehen. (...) Der Sicherheitsrat bittet das Sekretariat, auch künftig geeignete Maßnahmen zu er- greifen, um die neu gewählten Mitglieder mit der Arbeit des Rates und seiner Nebenorga- ne vertraut zu machen, namentlich durch die Bereitstellung von Informationsmaterial und die Abhaltung von Seminaren, bevor sie erstmals an den Ratssitzungen teilnehmen. Auswahl der Vorsitzenden der Nebenorgane 5. Die Mitglieder des Sicherheitsrats sollen alles daransetzen, bis spätestens zum 1. (...) Mitteilung des Präsidenten des Sicherheitsrats Vorbereitung neu gewählter Mitglieder Auswahl der Vorsitzenden der Nebenorgane Vorbereitung der Vorsitzenden der Nebenorgane
Language:English
Score: 1342250 - https://www.un.org/depts/german/sr/sr_sonst/s16-619.pdf
Data Source: un
REVITALIZATION OF THE WORK OF THE GENERAL ASSEMBLY
August 2013 und 68/307, in Bekräftigung der in der Geschäftsordnung der Versammlung festge- legten anwendbaren Verfahren, insbesondere Regel 141, und in Anerkennung der beste- henden einschlägigen Praxis der Versammlung; 33. fordert den Präsidenten der Generalversammlung auf, die Durchführung der genannten Resolutionen durch die Versammlung zu überwachen und zu überprüfen; 34. erklärt erneut, dass sich das Verfahren für die Auswahl und Ernennung des Generalsekretärs in Anbetracht der Rolle des Sicherheitsrats und der Generalversammlung nach Artikel 97 der Charta von dem Verfahren für andere Leiter in den Organisationen des Systems der Vereinten Nationen unterscheidet, und hebt insbesondere hervor, dass das Ver- fahren für die Auswahl des Generalsekretärs vom Grundsatz der Transparenz und der In- Neubelebung der Tätigkeit der Generalversammlung A/RES/69/321 7/9 klusivität geleitet ist und auf bewährten Verfahren und der Mitwirkung aller Mitgliedstaa- ten beruht; 35. ersucht die Präsidenten der Generalversammlung und des Sicherheitsrats, das Verfahren zur Einholung von Kandidaturen für das Amt des Generalsekretärs mit einem gemeinsamen Schreiben an alle Mitgliedstaaten einzuleiten, das eine Beschreibung des ge- samten Verfahrens und die Bitte enthält, rasch Kandidaten vorzuschlagen; 36. ersucht die Präsidenten der Generalversammlung und des Sicherheitsrats au- ßerdem, die Namen der zur Prüfung vorgeschlagenen Kandidaten für das Amt des General- sekretärs mit den dazugehörigen Dokumenten, einschließlich der Lebensläufe, gemeinsam laufend an alle Mitgliedstaaten zu verteilen; 37. stellt fest, dass die Auswahl und Ernennung des nächsten Generalsekretärs für 2016 vorgesehen ist, und ersucht infolgedessen die Präsidenten der Generalversammlung, insbesondere diejenigen der siebzigsten und der einundsiebzigsten Tagung der Versamm- lung, unbeschadet der in Artikel 97 der Charta festgelegten Rolle der Hauptorgane, dieses Verfahren gemäß der ihnen mit den einschlägigen Resolutionen, einschließlich dieser Re- solution, zugewiesenen Rolle aktiv zu unterstützen; 38. betont die Notwendigkeit, eine gerechte und faire Verteilung auf der Grundlage der ausgewogenen Vertretung von Männern und Frauen und der geografischen Ausgewo- genheit zu gewährleisten und zugleich die höchstmöglichen Anforderungen im Hinblick auf die Ernennung der Leiter der Organisation, einschließlich des Generalsekretärs, zu er- füllen, und bittet in dieser Hinsicht die Mitgliedstaaten, zu erwägen, Frauen für das Amt des Generalsekretärs vorzuschlagen; 39. unterstreicht insbesondere, dass sichergestellt werden muss, dass für das Amt des Generalsekretärs der beste Kandidat, der über ein Höchstmaß an Leistungsfähigkeit, fachlicher Eignung und Integrität verfügt und sich nachdrücklich zu den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen bekennt, ernannt wird, und bittet die Mitgliedstaaten, Kandidaten mit ausgewiesenen Führungs- und Managementfähigkeiten, umfassender Er- fahrung in internationalen Beziehungen sowie ausgeprägten diplomatischen und kommu- nikativen Fähigkeiten und Sprachkenntnissen vorzuschlagen; 40. ersucht den Generalsekretär, die Ad-hoc-Arbeitsgruppe auf gestraffte und um- fassende Weise über die ausgewogene Vertretung von Männern und Frauen bei den Leitern und in der Hochrangigen Managementgruppe der Organisation und über die regionale Herkunft der entsprechenden Personen zu unterrichten; 41. nimmt davon Kenntnis, dass der Generalversammlung im Bericht der Gemein- samen Inspektionsgruppe über die Auswahl und die Beschäftigungsbedingungen der Leiter in den Organisationen des Systems der Vereinten Nationen5 empfohlen wird, Anhörungen oder Treffen mit Kandidaten für das Amt des Generalsekretärs durchzuführen; 42. beschließt, unbeschadet der in Artikel 97 der Charta festgelegten Rolle der Hauptorgane, informelle Dialoge oder Treffen mit den Kandidaten für das Amt des Gene- ralsekretärs durchzuführen, ohne dass Kandidaten, die nicht daran teilnehmen, daraus ein Nachteil entsteht, und so einen Beitrag zur Transparenz und Inklusivität des Verfahrens zu leisten; 43. erinnert an ihre Resolution 52/12 B vom 19. (...) A/RES/69/321 Neubelebung der Tätigkeit der Generalversammlung 8/9 Ernennung der Leiter der Organisation im Einklang mit den jeweiligen Geschäftsordnung und gemäß der Charta erfolgen soll; 44. bekräftigt ihre Bereitschaft, alle Fragen in Bezug auf die Auswahl und Ernen- nung des Generalsekretärs mit allen ihren Aspekten, einschließlich derjenigen, die im Be- richt der Ad-hoc-Arbeitsgruppe in Dokument A/69/1007 enthalten sind, auf ihrer siebzigs- ten Tagung in der Ad-hoc-Arbeitsgruppe weiter zu erörtern; Stärkung des institutionellen Gedächtnisses des Büros des Präsidenten der Generalversammlung 45. nimmt mit Anerkennung Kenntnis von den Auffassungen, die das Büro des Prä- sidenten der Generalversammlung gegenüber der Ad-hoc-Arbeitsgruppe im Hinblick auf die Stärkung des institutionellen Gedächtnisses des Büros des Präsidenten der Versamm- lung und seine Beziehung zum Sekretariat mitgeteilt hat3, sowie von den in dieser Hinsicht bereits ergriffenen Maßnahmen, wobei weiter zusätzliche Maßnahmen, soweit durchführ- bar, untersucht werden, und nimmt Kenntnis von der Unterstützung, die das Büro des Prä- sidenten der Versammlung von der Abteilung Angelegenheiten der Generalversammlung und des Wirtschafts- und Sozialrats der Sekretariats-Hauptabteilung Generalversammlung und Konferenzmanagement erhält; 46. legt dem jeweiligen Präsidenten der Generalversammlung nahe, mit der Praxis fortzufahren, die Mitgliedstaaten regelmäßig über seine Tätigkeiten, einschließlich Dienst- reisen, zu unterrichten; 47. würdigt die Initiative, eine Klausurtagung zum Thema der Stärkung der Gene- ralversammlung einzuberufen, auf der die neuen und die scheidenden Präsidenten jeder Tagung der Versammlung zusammenkommen, und nimmt in dieser Hinsicht Kenntnis von der Zusammenfassung der Beratungen der am 26. und 27. (...) Neubelebung der Tätigkeit der Generalversammlung Rolle und Autorität der Generalversammlung Arbeitsmethoden Auswahl und Ernennung des Generalsekretärs und anderer Leiter Stärkung des institutionellen Gedächtnisses des Büros des Präsidenten der Generalversammlung
Language:Other
Score: 1317059.4 - daccess-ods.un.org/acce...et?open&DS=A/RES/69/321&Lang=O
Data Source: ods
REVITALIZATION OF THE WORK OF THE GENERAL ASSEMBLY : RESOLUTION / ADOPTED BY THE GENERAL ASSEMBLY
Dezember 2010 einen Beschluss gefasst hat; 14. ersucht die Generalversammlung und ihre Hauptausschüsse, auf der sechsund- sechzigsten Tagung im Benehmen mit den Mitgliedstaaten die Prüfung weiterer auf der Ta- gesordnung der Versammlung stehender Punkte, die in zwei- oder dreijährigen Abständen behandelt, zusammengefasst oder gestrichen werden könnten, fortzusetzen und diesbezügli- che Vorschläge zu unterbreiten, unter Berücksichtigung der entsprechenden Empfehlungen der Ad-hoc-Arbeitsgruppe, einschließlich durch die Einführung einer Verfallsklausel, mit der ausdrücklichen Zustimmung des einbringenden Staates/der einbringenden Staaten; 15. legt allen Hauptausschüssen nahe, auf der sechsundsechzigsten Tagung ihre Ar- beitsmethoden zu erörtern, und bittet die Vorsitzenden der Hauptausschüsse, die Ad-hoc- Arbeitsgruppe auf der sechsundsechzigsten Tagung nach Bedarf über die Erörterungen der Arbeitsmethoden zu unterrichten; 16. stellt mit Anerkennung fest, dass die bei den Vereinten Nationen abgehaltenen Tagungen auf hoher Ebene sehr wichtige Themen stärker in den Blickpunkt rücken, ist sich gleichzeitig der Notwendigkeit bewusst, die volle Mitwirkung aller Mitgliedstaaten zu er- leichtern und die Integrität der Generaldebatte im September zu bewahren, und bittet den Generalsekretär, den Präsidenten der Generalversammlung und die Vorsitzenden der Haupt- ausschüsse, im Benehmen mit den Mitgliedstaaten die Terminplanung der Tagungen auf ho- her Ebene besser zu koordinieren, um so die Anzahl und die Verteilung derartiger Veranstal- tungen zu optimieren; 17. legt den Mitgliedstaaten, den Organen der Vereinten Nationen und dem Sekreta- riat nahe, sich über die Konsolidierung der Dokumentation zu beraten, um Doppelarbeit zu vermeiden, und im Bemühen um Knappheit der Resolutionen, Berichte und anderen Doku- A/RES/65/315 4 mente größtmögliche Disziplin zu üben, indem sie unter anderem auf frühere Dokumente verweisen, anstatt sie inhaltlich zu wiederholen; 18. betont, wie wichtig es ist, die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit und der Me- dien noch stärker auf die Tätigkeit und die Beschlüsse der Generalversammlung zu lenken, einschließlich durch die rasche Herausgabe und Verteilung der entsprechenden Dokumente in allen Amtssprachen; 19. beschließt, dass die Ad-hoc-Arbeitsgruppe auch weiterhin über Optionen für ei- ne zeitsparendere, effizientere und sicherere Stimmabgabe unterrichtet wird, unter erneutem Hinweis auf die Notwendigkeit, die Glaubhaftigkeit, Verlässlichkeit und Vertraulichkeit des Stimmabgabeverfahrens sicherzustellen, und ersucht das Sekretariat, im Falle neuer techni- scher Entwicklungen aktuelle Informationen vorzulegen, mit der Maßgabe, dass die An- nahme eines neuen Stimmabgabeverfahrens in der Zukunft einen Beschluss des Plenums der Generalversammlung erfordern wird; Auswahl und Ernennung des Generalsekretärs und anderer Leiter 20. bekräftigt ihre Entschlossenheit, im Einklang mit Artikel 97 der Charta in der Ad-hoc-Arbeitsgruppe die Neubelebung der Rolle der Generalversammlung bei der Aus- wahl und Ernennung des Generalsekretärs weiter zu behandeln, und fordert die vollständige Durchführung aller einschlägigen Resolutionen, namentlich der Resolutionen 11 (I) vom 24. Januar 1946, 51/241, 60/286, insbesondere der Ziffern 17 bis 22 der Anlage zur letztge- nannten Resolution, und 64/301; 21. nimmt Kenntnis von der im Bericht der Gemeinsamen Inspektionsgruppe über die Auswahl und die Beschäftigungsbedingungen der Leiter in den Organisationen des Sys- tems der Vereinten Nationen enthaltenen Empfehlung, dass die Generalversammlung Anhö- rungen oder Treffen mit Kandidaten für das Amt des Generalsekretärs der Vereinten Natio- nen durchführen soll3; 22. ist sich dessen bewusst, dass sich das Verfahren für die Auswahl und Ernennung des Generalsekretärs in Anbetracht der Rolle des Sicherheitsrats nach Artikel 97 der Charta von dem Verfahren für andere Leiter im System der Vereinten Nationen unterscheidet, und hebt erneut hervor, dass das Verfahren für die Auswahl des Generalsekretärs transparent ge- staltet werden und alle Mitgliedstaaten einschließen muss; Stärkung des institutionellen Gedächtnisses des Büros des Präsidenten der Generalversammlung 23. begrüßt die vom Präsidenten der Generalversammlung gegenüber der Ad-hoc- Arbeitsgruppe zum Ausdruck gebrachten Auffassungen über die Stärkung des institutionel- len Gedächtnisses des Büros des Präsidenten der Versammlung und die Beziehung zwischen dem Büro und dem Sekretariat; 24. begrüßt es außerdem, dass der Präsident der Generalversammlung auf ihrer fünfundsechzigsten Tagung die Mitgliedstaaten regelmäßig über seine jüngsten Tätigkeiten, einschließlich Dienstreisen, unterrichtet, und befürwortet die Fortsetzung dieser Praxis; 25. vermerkt, dass die Tätigkeiten des Präsidenten der Generalversammlung in den letzten Jahren erheblich zugenommen haben, erinnert an Bestimmungen hinsichtlich der Unterstützung für das Büro des Präsidenten der Generalversammlung in früheren Resolu- tionen, bekundet anhaltendes Interesse an der Suche nach Möglichkeiten zur weiteren Un- terstützung des Büros im Einklang mit bestehenden Verfahren, insbesondere Regel 153 der _______________ 3 Siehe A/65/71.
Language:Other
Score: 1307484.1 - daccess-ods.un.org/acce...et?open&DS=A/RES/65/315&Lang=O
Data Source: ods
REVITALIZATION OF THE WORK OF THE GENERAL ASSEMBLY
Oktober 2013 verabschiedete vorläufige Regelung für das Schema des turnusmäßigen Wechsels der Vorsitzenden der Hauptausschüsse für die nächsten fünf Tagungen, von der neunundsech- zigsten bis zur dreiundsiebzigsten Tagung, sowie die in der Anlage zu dieser Resolution enthaltenen Leitlinien für die Wahl der Vorsitzenden und Berichterstatter der Hauptaus- schüsse zu bekräftigen; 22. ersucht in dieser Hinsicht die Ad-hoc-Arbeitsgruppe, im Benehmen mit den Re- gionalgruppen langfristige Regelungen für die Wahl der Vorsitzenden und Berichterstatter der Hauptausschüsse der Generalversammlung zu erarbeiten, mit dem Ziel, einen vorher- sehbaren, transparenten und fairen Mechanismus einzurichten, und diese Regelungen der Versammlung spätestens auf der zweiundsiebzigsten Tagung vorzulegen, und bittet die Mitgliedstaaten in dieser Hinsicht, Vorschläge zu unterbreiten und ihre Aufmerksamkeit frühzeitig auf die Frage des Abschlusses einer künftigen Regelung zu richten, die auf der vierundsiebzigsten Tagung der Versammlung in Kraft träte, wobei die Anlage zu dieser Re- solution eine in diesem Zusammenhang zu berücksichtigende Option enthält; 23. legt den Mitgliedstaaten nahe, bei der Verteilung der Vorsitze der Hauptaus- schüsse und bei der Besetzung des Amtes des Präsidenten der Generalversammlung eine ausgewogene Vertretung von Männern und Frauen anzustreben; 24. unterstreicht, dass Regel 55 der Geschäftsordnung der Generalversammlung, die vorsieht, dass das Journal of the United Nations während der Tagungen der Versamm- lung in den Sprachen der Versammlung veröffentlicht wird, im Rahmen der vorhandenen Ressourcen vollständig umgesetzt und eingehalten werden muss; Neubelebung der Tätigkeit der Generalversammlung A/RES/68/307 5/7 Auswahl und Ernennung des Generalsekretärs und anderer Leiter 25. bekräftigt ihre Entschlossenheit, im Einklang mit Artikel 97 der Charta in der Ad-hoc-Arbeitsgruppe die Neubelebung der Rolle der Generalversammlung bei der Aus- wahl und Ernennung des Generalsekretärs weiter zu behandeln, und fordert die vollständige Durchführung aller einschlägigen Resolutionen, namentlich der Resolutionen 11 (I) vom 24. (...) September 2010, eingedenk der anwendbaren Verfahren in der Geschäftsordnung, namentlich Regel 141, und unter Be- rücksichtigung der bestehenden einschlägigen Praxis der Versammlung; 26. erklärt erneut, dass sich das Verfahren für die Auswahl und Ernennung des Ge- neralsekretärs in Anbetracht der Rolle des Sicherheitsrats und der Generalversammlung nach Artikel 97 der Charta von dem Verfahren für andere Leiter in den Organisationen des Systems der Vereinten Nationen unterscheidet, und hebt erneut hervor, dass das Verfahren für die Auswahl des Generalsekretärs transparent sein und alle Mitgliedstaaten einschließen muss; 27. stellt fest, dass die Auswahl und Ernennung des nächsten Generalsekretärs für 2016 vorgesehen ist, und legt dem Präsidenten der Generalversammlung infolgedessen na- he, unbeschadet der in Artikel 97 der Charta festgelegten Rolle der Hauptorgane, dieses Verfahren gemäß der ihm mit den einschlägigen Resolutionen4 zugewiesenen Rolle aktiv zu unterstützen; 28. betont die Notwendigkeit, eine gerechte und faire Verteilung auf der Grundlage der ausgewogenen Vertretung von Männern und Frauen und der geografischen Ausgewo- genheit zu gewährleisten und zugleich die höchstmöglichen Anforderungen im Hinblick auf die Ernennung der Leiter der Organisation zu erfüllen; 29. nimmt davon Kenntnis, dass der Generalversammlung im Bericht der Gemein- samen Inspektionsgruppe über die Auswahl und die Beschäftigungsbedingungen der Leiter in den Organisationen des Systems der Vereinten Nationen5 empfohlen wird, Anhörungen oder Treffen mit Kandidaten für das Amt des Generalsekretärs der Vereinten Nationen durchzuführen; Stärkung des institutionellen Gedächtnisses des Büros des Präsidenten der General- versammlung 30. nimmt mit Anerkennung Kenntnis von den Auffassungen, die das Büro des Prä- sidenten der Generalversammlung der Ad-hoc-Arbeitsgruppe im Hinblick auf die Stärkung des institutionellen Gedächtnisses des Büros des Präsidenten der Versammlung und seine Beziehung zum Sekretariat mitgeteilt hat6, sowie von den in dieser Hinsicht bereits ergriffe- nen Maßnahmen, wobei weiter zusätzliche Maßnahmen, soweit durchführbar, untersucht werden, und nimmt Kenntnis von der Unterstützung, die das Büro des Präsidenten der Ver- sammlung von der Abteilung Angelegenheiten der Generalversammlung und des Wirt- schafts- und Sozialrats der Sekretariats-Hauptabteilung Generalversammlung und Konfe- renzmanagement erhält; 31. legt dem jeweiligen Präsidenten der Generalversammlung nahe, mit der Praxis fortzufahren, die Mitgliedstaaten regelmäßig über seine Tätigkeiten, einschließlich Dienst- reisen, zu unterrichten; _______________ 4 Resolutionen 51/241, 60/286 und 64/301. 5 A/65/71, Anlage. 6 Siehe A/68/951.
Language:Other
Score: 1293957.8 - daccess-ods.un.org/acce...et?open&DS=A/RES/68/307&Lang=O
Data Source: ods
NOTE [CONCERNING RECOMMENDATIONS OF THE AD HOC WORKING GROUP ON CONFLICT PREVENTION AND RESOLUTION IN AFRICA RELATING TO ENHANCEMENT OF EFFECTIVENESS OF THE REPRESENTATIVES AND SPECIAL REPRESENTATIVES OF THE SECRETARY-GENERAL IN AFRICA]
Die Arbeitsgruppe kam zu dem Schluss, dass der Generalsekretär in den mei- sten Fällen und sicherlich dann, wenn ein Sonderbeauftragter für ein Land ernannt wird, in S/2002/1352 4 dem bereits ein Friedenssicherungseinsatz sowie politische und humanitäre Organisationen der Vereinten Nationen vor Ort sind, bei der Auswahl einem Sonderbeauftragten Vorrang geben muss, der über ausgeprägte Management- und Führungsfähigkeiten verfügt. (...) Die Ar- beitsgruppe erkennt an, dass bei der Auswahl von Sonderbeauftragten die Ernennung der am besten qualifizierten Person oberste Priorität hat, wobei das gesamte Spektrum der für einen bestimmten Posten erforderlichen Kompetenzen und Fähigkeiten in Betracht zu zie- hen ist. Die Arbeitsgruppe empfiehlt dem Generalsekretär, bei der Auswahl von Sonderbe- auftragten Anstrengungen zu unternehmen, um gleichermaßen qualifizierte Frauen in die Liste der zur Auswahl stehenden Kandidaten aufzunehmen. 2.3 Der Generalsekretär sollte bei der Benennung von Sonderbeauftragten für afrikanische Länder den Kreis der Bewerber für diese Posten nicht einschränken.
Language:Other
Score: 1293957.8 - daccess-ods.un.org/acce...get?open&DS=S/2002/1352&Lang=O
Data Source: ods
REVITALIZATION OF THE WORK OF THE GENERAL ASSEMBLY : RESOLUTION / ADOPTED BY THE GENERAL ASSEMBLY
stellt mit Anerkennung fest, dass die bei den Vereinten Nationen abgehaltenen Tagungen auf hoher Ebene sehr wichtige Themen stärker in den Blickpunkt rücken, und bit- tet eingedenk der Notwendigkeit, die volle Mitwirkung aller Mitgliedstaaten zu erleichtern und die Integrität der Generaldebatte im September zu wahren, den Generalsekretär, den Präsidenten der Generalversammlung und die Vorsitzenden der Hauptausschüsse erneut, im Benehmen mit dem Präsidialausschuss und den Mitgliedstaaten die Terminplanung der Ta- gungen und thematischen Aussprachen auf hoher Ebene besser zu koordinieren, um so die Anzahl und die Verteilung derartiger Veranstaltungen zu optimieren, so auch indem sie son- dieren, ob es möglich wäre, Tagungen auf hoher Ebene im Rahmen der vorhandenen Res- sourcen künftig zu Beginn des Jahres zu veranstalten, unter Berücksichtigung des Konfe- renzkalenders und unbeschadet der bestehenden Praxis, Tagungen auf hoher Ebene im Sep- tember zu Beginn jeder Tagung der Versammlung abzuhalten, und thematische Aussprachen auf hoher Ebene nach Bedarf während der Tagung abzuhalten; 19. legt den Mitgliedstaaten, den Organen der Vereinten Nationen und dem Sekreta- riat nahe, sich auch weiterhin über die Konsolidierung der Dokumentation zu beraten, um Doppelarbeit zu vermeiden, und im Bemühen um Knappheit der Resolutionen, Berichte und anderen Dokumente größtmögliche Disziplin zu üben, indem sie unter anderem auf frühere Dokumente verweisen, anstatt sie inhaltlich zu wiederholen, und sich auf Schlüsselthemen zu konzentrieren, und fordert sie auf, die bestehenden Einreichungsfristen einzuhalten, da- mit die von zwischenstaatlichen Organen zu prüfenden Dokumente rechtzeitig bearbeitet werden können; 20. fordert das Sekretariat nachdrücklich auf, wichtige offizielle Schreiben und Be- nachrichtigungen nicht nur wie bisher per E-Mail, sondern zusätzlich auch per Fax an alle Ständigen Vertretungen zu verteilen; 21. legt den Mitgliedstaaten nahe, die vom Sekretariat bereitgestellten elektroni- schen Dienste voll zu nutzen, unter Berücksichtigung der dadurch möglichen Kosteneinspa- rungen und Umweltentlastung, mit dem Ziel, die Qualität und die Verteilung der Dokumen- te zu verbessern; 22. ersucht die Ad-hoc-Arbeitsgruppe, Regelungen für die Wahl der Vorsitzenden und Berichterstatter der Hauptausschüsse der Generalversammlung mit dem Ziel der Ein- richtung eines vorhersehbaren, transparenten und fairen Mechanismus für Wahlen zu Be- ginn der achtundsechzigsten Tagung der Versammlung, spätestens jedoch sechs Monate vor Beginn der neunundsechzigsten Tagung, zu erarbeiten und der Versammlung spätestens drei Monate vor Beginn ihrer neunundsechzigsten Tagung vorzulegen, und bittet die Regional- gruppen, sich bei der Wahl der Vorsitzenden und Berichterstatter der neunundsechzigsten Tagung von diesen Regelungen leiten zu lassen; Auswahl und Ernennung des Generalsekretärs und anderer Leiter 23. bekräftigt ihre Entschlossenheit, im Einklang mit Artikel 97 der Charta in der Ad-hoc-Arbeitsgruppe die Neubelebung der Rolle der Generalversammlung bei der Aus- wahl und Ernennung des Generalsekretärs weiter zu behandeln, und fordert die vollständige Durchführung aller einschlägigen Resolutionen, namentlich der Resolutionen 11 (I) vom 24. (...) Sep- tember 2010; 24. ist sich dessen bewusst, dass sich das Verfahren für die Auswahl und Ernennung des Generalsekretärs in Anbetracht der Rolle des Sicherheitsrats nach Artikel 97 der Charta von dem Verfahren für andere Leiter in den Organisationen des Systems der Vereinten Na- tionen unterscheidet, und hebt erneut hervor, dass das Verfahren für die Auswahl des Gene- ralsekretärs transparent sein und alle Mitgliedstaaten einschließen muss; 25. nimmt Kenntnis von der im Bericht der Gemeinsamen Inspektionsgruppe über die Auswahl und die Beschäftigungsbedingungen der Leiter in den Organisationen des Sys- tems der Vereinten Nationen enthaltenen Empfehlung, dass die Generalversammlung Anhö- rungen oder Treffen mit Kandidaten für das Amt des Generalsekretärs der Vereinten Natio- nen durchführen soll3; Stärkung des institutionellen Gedächtnisses des Büros des Präsidenten der Generalversammlung 26. vermerkt, dass die Tätigkeiten des Präsidenten der Generalversammlung in den letzten Jahren erheblich zugenommen haben, erinnert an Bestimmungen hinsichtlich der Unterstützung für das Büro des Präsidenten der Versammlung in früheren Resolutionen, be- kundet anhaltendes Interesse an der Suche nach Möglichkeiten zur weiteren Unterstützung des Büros im Einklang mit bestehenden Verfahren, insbesondere Regel 153 der Geschäfts- ordnung der Generalversammlung, und sieht in diesem Zusammenhang den nach Ziffer 32 der Resolution 66/246 vom 24.
Language:Other
Score: 1290729.4 - daccess-ods.un.org/acce...et?open&DS=A/RES/67/297&Lang=O
Data Source: ods
Jobs | United Nations Development Programme Skip to main content Deutschland Wer wir sind Was wir tun Unsere Wirkung Aktiv werden Global Nav toggle Search Wer wir sind Was wir tun Unsere Wirkung Aktiv werden English Locations Home Jobs Werden Sie Teil einer lebensverändernden Mission UNDP Karriere   Einstellungsverfahren Oberstes Gebot bei der Einstellung und Auswahl von UNDP-Mitarbeitenden ist "die Notwendigkeit, die höchsten Standards in Bezug auf Effizienz, Kompetenz und Integrität zu gewährleisten", wie in Artikel 101 Absatz 3 der UN-Charta und im UN-Personalstatut 4.2 dargelegt. Für die Einstellung und Auswahl von Mitarbeitenden von UNDP gelten die folgenden fünf Grundsätze: Wettbewerb : Die Auswahl erfolgt im Rahmen eines sichtbaren und fairen Wettbewerbsverfahrens für alle freien Stellen.
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Score: 1285294.3 - https://www.undp.org/de/germany/jobs
Data Source: un
REVITALIZATION OF THE WORK OF THE GENERAL ASSEMBLY : RESOLUTION / ADOPTED BY THE GENERAL ASSEMBLY
A/RES/64/301 3 gung stehen, damit er seine Aufgaben in einer der Würde und dem Rang seines Amtes an- gemessenen Weise wahrnehmen kann; 12. begrüßt die Einrichtung des Treuhandfonds zur Unterstützung des Büros des Präsidenten der Generalversammlung und bittet die Mitgliedstaaten, Beiträge an den Fonds zu leisten; 13. bittet den jeweiligen Präsidenten der Generalversammlung, die Mitgliedstaaten regelmäßig über seine jüngsten Tätigkeiten, einschließlich Dienstreisen, zu unterrichten; Auswahl und Ernennung des Generalsekretärs 14. bekräftigt ihre Entschlossenheit, im Einklang mit Artikel 97 der Charta der Ver- einten Nationen während der fünfundsechzigsten Tagung in der Ad-hoc-Arbeitsgruppe die Neubelebung der Rolle der Generalversammlung bei der Auswahl und Ernennung des Ge- neralsekretärs weiter zu behandeln, und fordert die vollständige Durchführung aller ein- schlägigen Resolutionen, namentlich der Resolutionen 11 (I) vom 24. (...) Januar 1946 und 51/241, soweit sie die Rolle der Versammlung bei der Ernennung des Generalsekretärs auf Empfehlung des Sicherheitsrats betreffen; 18. betont eingedenk des Artikels 97 der Charta, dass der Prozess der Auswahl des Generalsekretärs alle Mitgliedstaaten einschließen und transparenter gestaltet werden muss und dass bei der Ermittlung und Ernennung des besten Kandidaten für das Amt des Generalsekretärs der turnusmäßige regionale Wechsel und die Gleichbe- rechtigung der Geschlechter gebührend berücksichtigt werden sollen, und bittet den Sicherheitsrat, die Generalversammlung regelmäßig über die Schritte auf dem Lau- fenden zu halten, die er diesbezüglich unternommen hat; 19. legt unbeschadet der in Artikel 97 der Charta festgelegten Rolle der Haupt- organe dem Präsidenten der Generalversammlung nahe, Konsultationen mit den Mit- gliedstaaten zu führen, um mögliche Kandidaten zu ermitteln, die die Unterstützung eines Mitgliedstaats haben, und die Ergebnisse nach Unterrichtung aller Mitgliedstaa- ten an den Sicherheitsrat weiterzuleiten; 20. spricht sich dafür aus, dass die formelle Bekanntgabe von Kandidaturen für das Amt des Generalsekretärs in einer Weise erfolgt, die ausreichend Zeit für Interak- tionen mit den Mitgliedstaaten lässt, und ersucht die Kandidaten, ihre Auffassungen allen Mitgliedstaaten der Generalversammlung zu unterbreiten; 21. verweist auf Ziffer 61 ihrer Resolution 51/241, in der es heißt, dass der Ge- neralsekretär zur Gewährleistung eines reibungslosen und effizienten Übergangs so frühzeitig wie möglich, vorzugsweise spätestens einen Monat vor Ablauf der Amtszeit des Vorgängers, ernannt werden soll; 22. betont, wie wichtig es ist, dass die Kandidaten für das Amt des Generalse- kretärs unter anderem den Zielen und Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen verpflichtet sind und umfassende Führungsqualitäten sowie administrative und diplo- matische Erfahrung besitzen und erkennen lassen;“ A/RES/64/301 4 Stärkung des institutionellen Gedächtnisses des Büros des Präsidenten der Generalversammlung 15. begrüßt es, dass der Präsident der Generalversammlung der Ad-hoc-Arbeits- gruppe im Einklang mit Ziffer 5 der Resolution 63/309 seine Auffassungen zur Stärkung des institutionellen Gedächtnisses des Büros des Präsidenten der Generalversammlung3 vorge- legt hat; 16. nimmt Kenntnis von den im Anhang zu dem Bericht der Ad-hoc-Arbeitsgruppe enthaltenen Empfehlungen; 17. ersucht jeden scheidenden Präsidenten der Generalversammlung, seinen jewei- ligen Nachfolger über die gewonnenen Erkenntnisse und über bewährte Verfahren zu unter- richten; Arbeitsmethoden 18. ersucht die Generalversammlung und ihre Hauptausschüsse, auf der fünfund- sechzigsten Tagung im Benehmen mit den Mitgliedstaaten Vorschläge für die weitere Zu- weisung zur zwei- oder dreijährlichen Behandlung, Bündelung und Streichung von Punkten auf der Tagesordnung der Versammlung zu unterbreiten, unter Berücksichtigung der ent- sprechenden Empfehlungen der Ad-hoc-Arbeitsgruppe, einschließlich mittels Einführung einer Verfallsklausel, mit der ausdrücklichen Zustimmung des einbringenden Staates/der einbringenden Staaten; 19. nimmt davon Kenntnis, dass die Ad-hoc-Arbeitsgruppe eine Unterrichtung über die Dokumentation erhalten hat, und legt den Mitgliedstaaten nahe, die vom Sekretariat be- reitgestellten elektronischen Dienste voll zu nutzen, unter Berücksichtigung der dadurch möglichen Kosteneinsparung und Umweltentlastung, mit dem Ziel, die Qualität und die Verteilung von Dokumenten zu verbessern; 20. betont, wie wichtig es ist, die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit und der Medi- en noch stärker auf die Tätigkeit und die Beschlüsse der Generalversammlung zu lenken, und ersucht darum, dass diese Frage auf der fünfundsechzigsten Tagung im Ausschuss für besondere politische Fragen und Entkolonialisierung (Vierter Ausschuss) unter dem Tages- ordnungspunkt „Informationsfragen“ weiter behandelt wird; 21. beschließt, dass die Ad-hoc-Arbeitsgruppe während der fünfundsechzigsten Ta- gung der Generalversammlung Optionen für eine zeitsparendere, effizientere und sicherere Stimmabgabe prüfen wird, unter erneutem Hinweis auf die Notwendigkeit, die Glaubhaftig- keit, Verlässlichkeit und Vertraulichkeit des Stimmabgabeverfahrens sicherzustellen, und er- sucht das Sekretariat, Angaben zu den aktuellen Entwicklungen zu machen. 121.
Language:Other
Score: 1274541 - daccess-ods.un.org/acce...et?open&DS=A/RES/64/301&Lang=O
Data Source: ods